unsere Stellungnahme zur Veloroute 1: Fahrradstraße in Klaus- und Eulenstraße!

17. Januar 2019
Am 7. Januar 2019 wurde die überarbeitete Planung zum Ausbau der Veloroute 1 im Ottenser Abschnitt vorgestellt. Gegenüber der ursprünglichen Planung – vorgestellt in der Motte am 3. Mai 2018 – sind deutliche Verbesserungen zu Gunsten des Fahrradverkehrs eingetreten.

Im ersten Entwurf waren ausschließlich Schutzstreifen vorgesehen bei Beibehaltung der vorhandenen Parkplätze entlang der Straßenränder. Aktuell sind von 1.800 m Streckenlänge immerhin 1.500 m breitere Radfahrstreifen geplant, ein Zuwachs von Akzeptanz und Sicherheit. Auch beim Parkraumangebot findet im Bezirk inzwischen ein Umdenken statt: in schmalen Straßenabschnitten wird es künftig nur noch auf einer Seite Parkplätze geben. Diese Reduzierung des Parkraumangebotes zu Gunsten des Fahrradverkehrs hatten wir in unserer Eingabe vom 11. Juni 2018 gefordert.

Unbefriedigend bleibt die Planung in der Klausstraße und im anschließenden östlichen Teil der Eulenstraße: es soll bei den schmaleren Schutzstreifen bleiben. Begründung: der Straßenquerschnitt ist zu eng. An den baulichen Gegebenheiten können wir nichts ändern, fordern aber als Konsequenz: dann muss dieser Abschnitt eine Fahrradstraße werden.

unsere Stellungnahme vom 17. Januar 2019 zum Download (PDF, 120 KB)

Stellungnahme zur Veloroute 1 durch Ottensen. Änderungsvorschlag

Der am 07.01.2019 vorgestellte Plan zur Veloroute 1 kann laut der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses noch bis zum 18.01.2019 mit Änderungsanträgen versehen werden, davon möchten wir als Bürgerinitiative OTTENSER GESTALTEN hiermit Gebrauch machen.

Wir halten die Sicherheit der Radfahrer auf einer Veloroute für ein hochstehendes Gut. Darum formulieren wir einen Einwand gegen den bisherigen Plan der Veloroute 1 durch Ottensen (Abschnitt Nord), wie er am 07.01.2019 in der Sitzung des Verkehrsausschusses Altona vorgestellt wurde.

In diesem Plan wurde für den Abschnitt der Veloroute 1 in der Klausstraße bis Eulenstraße in Höhe der Motte bzw. bis zur Rothestraße lediglich ein gestrichelter Schutzstreifen vorgesehen anstelle eines Fahrradstreifens mit durchgezogener Linie, die vom MIV nicht überfahren werden darf. Die Parkstände auf der linken Seite der Klausstraße sollen entgegen einer früheren Planung bestehen bleiben.

Die Begründung dafür stammt von der Polizei als unterster Verkehrsbehörde: Durch einen Wegfall des Parkstreifens in der Klausstraße (dort im Bestand nur einseitig) werde keine Möglichkeit mehr bestehen, bei Umzügen oder Baustellen den Parkstreifen als entsprechende Aufstellfläche bzw. Ausweichraum zu nutzen. Das heißt, dies müsse dann faktisch alles auf dem Radstreifen stattfinden. Aus Sicherheitsgründen sei das nicht machbar.

Unserer Meinung nach ist gerade durch diese Regelung die Sicherheit der Radfahrer gefährdet. Die schmalen Straßen erlauben kein Nebeneinander von Parkstreifen, Busspur und Fahrradspur entsprechend der Regelbreiten und mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m. Ein Schutzstreifen für Fahrräder statt eines Radfahrstreifens ist auf einer Veloroute, auf der Radfahrende zügig und sicher fahren können sollen, absolut nicht ausreichend und entspricht nicht den Vorgaben des Bündnisses für Radverkehr.

Um mit dem Ausbau der Veloroute 1 durch Ottensen die Verbesserung der Lebensqualität, die Reduzierung des Autoverkehrs und den Umweltschutz tatsächlich wie beabsichtigt realisieren und gleichzeitig die Konformität mit dem Gesetz durch die geplanten Regelungen einhalten zu können, sehen wir nur eine Lösung, die wir hiermit als Änderungsvorschlag vorstellen:

Der Teilabschnitt der Veloroute durch die Klausstraße und die Eulenstraße, entlang der Kita „Die Eule“ und dem anschließenden Spielplatz bis zur Rothestraße wird Fahrradstraße ohne Parkplätze. Der Kfz-Verkehr ist freigegeben.

Eine Fahrradstraße kann eingerichtet werden, wenn der Radverkehr zahlenmäßig stärker ist als der Autoverkehr, oder wenn das in naher Zukunft zu erwarten ist. Der Fahrradverkehr ist zwar jetzt noch nicht stärker als der Autoverkehr, aber dies ist in naher Zukunft zu erwarten, einerseits durch die Einrichtung der Veloroute, zum anderen durch das von der Bundesregierung propagierte Klimaschutzziel einer Verminderung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor um 40 % bis zum Jahre 2030. Es ist also, wenn man dieses Ziel ernst nimmt, von einer drastischen Verringerung des motorisierten Verkehrs in naher Zukunft auszugehen.

Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem bezeichneten Teilabschnitt hätte zusätzlich den Vorteil, dass parkende Umzugs- oder Baufahrzeuge auf der linken oder rechten Seite der Straße parken könnten, je nachdem, wo der Umzug stattfindet bzw. wo sich die Baustelle befindet, so dass die Straße nicht überquert werden muss, was die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährden würde. Wie üblich können nach vorheriger Beantragung entsprechende Hinweisschilder und Sicherheitsabsperrungen aufgestellt werden. Außerdem hat die Einrichtung einer Fahrradstraße den positiven Nebeneffekt, dass kein Baum gefällt werden muss. In Zeiten des dringend notwendigen Klimaschutzes sollte dies prinzipiell nicht geschehen, auch wenn zusätzliche Bäume gepflanzt werden.

15 Unterzeichner der Bürgerinitiative OTTENSER GESTALTEN